In der außerordentlichen Hauptversammlung der L-KONZEPT Holding AG (künftig: CGREAG) am 28. März 2024 haben die Aktionäre mit über 99 Prozent Zustimmung eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen beschlossen. Dadurch soll im Ergebnis das Eigenkapital der Gesellschaft um rund EUR 50 Mio. gestärkt werden. Soweit der Wert der einzubringenden Sacheinlage den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt (Gesamtausgabebetrag EUR 10 Mio.), wird eine Einstellung des Differenzbetrags in die freie Kapitalrücklage erfolgen.
Bei einer Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen hat eine unabhängige Prüfung der Werthaltigkeit der Sacheinlage gemäß § 183 Abs. 3 AktG i. V. m. §§ 33 Abs. 3 bis 5, 34 und 35 AktG zu erfolgen. Der hierzu vom Amtsgericht Leipzig gerichtlich bestellte unabhängige Wirtschaftsprüfer, die Aritma Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat seine Prüfungshandlungen zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen abgeschlossen und heute seinen Bericht vorgelegt.
Nach dem abschließenden Ergebnis bestätigt der Prüfer, dass der Wert der Sacheinlage, wie erforderlich, den Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien an der L-KONZEPT Holding AG (zukünftig CGREAG) erreicht. Der Bericht über die Prüfung der Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen wird in den nächsten Tagen zusammen mit dem Antrag auf Eintragung der Kapitalerhöhung bei Gericht eingereicht.